AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von gebrauchten Kraftfahrzeugen

I. Vertragsabschluss / Übermittlung von Daten

Die Bestellung ist für den Käufer verbindlich. Der Verkäufer ist berechtigt, die Annahme der Bestellung (Angebot des Käufers) binnen 7 Tagen abzulehnen. Sie gilt als angenommen bei vorheriger Lieferung des Kaufgegenstandes.

Sämtliche Personen- und Vertragsdaten (u. a. Adresse, Telefon, Firmenangabe) aus diesem Vertrag und den mit diesem Vertrag zusammenhängenden Verträgen und Vereinbarungen (wie z.B. Garantie-, Finanzierungs- oder Leasingverträge) werden zur Erfüllung und Abwicklung der Verträge und Vereinbarungen (z. B. Finanzierung, Einplanung und Produktion des Fahrzeugs, Sicherstellung des Preisschutzes, Garantieabwicklung, Produktverbesserung etc.) vom beauftragten Verkäufer, sowie -wenn und soweit zur Erfüllung der Verträge erforderlich- dem Fahrzeugimporteur, dem Fahrzeughersteller, sowie den weltweit verbundenen Unternehmen sowie den insoweit beauftragten Dienstleistern oder involvierten Partnerunternehmen bzw. Dritten (z.B. finanzierende Bank) erhoben, verarbeitet, übermittelt bzw. genutzt.

Soweit personenbezogene Daten in Länder außerhalb des EWR an die o. g. Parteien transferiert und dort verarbeitet werden, erfolgt dies selbstverständlich in voller Übereinstimmung mit den geltenden rechtlichen Vorschriften zum Schutz persönlicher Daten.

II. Preise

Der vereinbarte Preis gilt ohne Skonto oder sonstige Nachlässe. Vereinbarte Nebenleistungen und dafür ausgelegte Kosten werden zusätzlich zu dem vereinbarten Preis berechnet.

III. Zahlung, Fälligkeit des Kaufpreises

Der Kaufpreis einschließlich des Preises für vereinbarte Nebenleistungen ist bei Übernahme des Kaufgegenstandes vollständig zu entrichten.

Der Kaufpreis einschließlich des Preises der vereinbarten Nebenleistungen ist fällig spätestens 8 Tage nach Anzeige des Verkäufers über die vertragsgemäße Bereitstellung des Kaufgegenstandes zur Übergabe sowie der Anzeige der Bereitstellung der Übersendung der Rechnung.

Der Käufer kann gegen Ansprüche des Verkäufers nur aufrechnen, wenn die Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist, ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn dies auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.

IV. Abnahme

Der Käufer hat den zur vertragsgemäßen Übergabe bereitgestellten Kaufgegenstand binnen 8 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige am vereinbarten Ort abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Ansprüchen Gebrauch machen.

Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 10 % des Kaufpreises einschließlich des Preises der vereinbarten Nebenleistungen. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

V. Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.

Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung (Teil II) dem Verkäufer zu. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich für den

Kaufgegenstand eine Nutzung einräumen.

VI. Sachmängelhaftung

Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Übergabe des Kaufgegenstandes an den Käufer.

Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche.

Die in Satz 1 und Satz 2 geregelten Verjährungsfristen gelten nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmangelhaftung, zu denen u.a. auch solche wegen Verletzung einer Nacherfüllungspflicht gehören. Für diese Ansprüche – wie für alle anderen Schadensersatzansprüche – gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie.
Die Ansprüche auf Nacherfüllung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen.
Der Verkäufer erfüllt den Anspruch wegen eines Sachmangels durch Nachbesserung, soweit diese ohne erhebliche Nachteile für den Käufer erfolgen kann.
Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper, oder Gesundheit.

VII. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers.

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus dieser Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, einschließlich Wechsel- und Scheckforderung, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.

Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegen den Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.

Stand Dezember 2017

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